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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
HMS – Alexandros


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Firma HMS – Alexandros,
insbesondere für Hausmeisterservice, Objektbetreuung, Gebäudereinigung, Winterdienst,
Grünanlagenpflege sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten für private, gewerbliche und industrielle
Auftraggeber. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, HMS – Alexandros stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch
für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung,
Vertragsunterzeichnung oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande. Leistungsumfang und Preise
ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
§3 Leistungsumfang
HMS – Alexandros verpflichtet sich zur fachgerechten und sorgfältigen Durchführung der vereinbarten
Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die
vertraglich vereinbarten Tätigkeiten. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass HMS – Alexandros Zugang zu allen erforderlichen Räumlichkeiten,
Anlagen und Flächen erhält. Strom, Wasser und ggf. notwendige Arbeitsflächen sind kostenfrei
bereitzustellen. Der Auftraggeber hat auf besondere Gefahrenquellen hinzuweisen.
§5 Vertragslaufzeit
Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer
von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
§6 Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung durch den
Auftraggeber kann HMS – Alexandros Schadensersatz verlangen.
§7 Preise und Preisanpassung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. HMS – Alexandros ist berechtigt,
Preise anzupassen, wenn sich Lohnkosten, Materialpreise, Energiepreise oder gesetzliche Abgaben
erheblich verändern.
§8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften berechnet. HMS – Alexandros kann bei Zahlungsverzug die
Arbeiten einstellen.
§9 Abnahme von Leistungen
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese nutzt oder innerhalb von 7 Tagen nach
Fertigstellungsanzeige keine Mängel meldet.
§10 Haftung
HMS – Alexandros haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die
Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§11 Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und abhängig von den jeweiligen
Wetterbedingungen. Eine vollständige Eis- und Schneefreiheit kann nicht garantiert werden.
§12 Garten- und Landschaftsbau
Bei Garten- und Landschaftsbauarbeiten gelten die Regeln des Werkvertragsrechts. Arbeiten können
witterungsbedingt verschoben werden.
§13 Pflanzengewährleistung
Für Pflanzen wird nur Gewährleistung übernommen, wenn Pflege, Bewässerung und
Standortbedingungen ordnungsgemäß eingehalten werden.
§14 Bodenrisiko
HMS – Alexandros haftet nicht für verdeckte Hindernisse im Boden, wie Leitungen, Wurzeln, Fundamente
oder Bauschutt.
§15 Zusatzleistungen
Leistungen, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, werden nach vorheriger Abstimmung
gesondert berechnet.
§16 Subunternehmer
HMS – Alexandros ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Durchführung der Arbeiten einzusetzen.
§17 Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter
von HMS – Alexandros abzuwerben. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe verlangt werden.
§18 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht
unberechtigt an Dritte weitergegeben.
§19 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder
ähnlichen Ereignissen ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
§20 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt. Es gilt deutsches Recht.